Pressemitteilung zur Forderung von Studierenden nach einer verfassten Studierendenschaft in Bayern
Studierende kämpfen um ihre Rechte:
Bayern braucht endlich eine verfasste Studierendenschaft
Studierende der Initiative „Engagiert Denken“ reichen vor dem Verwaltungsgericht Köln eine
Klage ein, um die Förderung für eine studentisch organisierte Tagung beantragen zu können.
Die Initiative hatte einen Förderbetrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) beantragt, um eine Tagung zum Thema „Wissenschaft für Demokratie“ zu
finanzieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Grund für die Ablehnung der Förderung war, dass die
Förderung formell nur von studentischen Initiativen beantragt werden kann. Aufgrund der Rege-
lungen in Bayern, die keine verfasste Studierendenschaft zulassen, musste die Förderung jedoch
stellvertretend von der Universität durchgeführt werden.
Der Bundestagsabgeordnete Aaron Valent, Sprecher für Rechtsstaatlichkeit, reagiert:
„Die ganze Situation zeigt mal wieder peinlich auf, dass Bayern als einziges Bundesland keine
verfasste Studierendenschaft hat, was die Studierenden massiv an ihrer Arbeit hindert. Hier wird
deutlich, dass es endlich eine verfasste Studierendenschaft in Bayern braucht. Dann könnten
sich die Studierenden auch besser gegen die katastrophale Situation in bayerischen Wohnheimen
und für zivile Forschung einsetzen. Durch die jetzige Regelung werden die Studierenden buch-
stäblich handlungsunfähig gemacht.“
Die Klage zielt darauf ab, die Berechtigung zum Beantragen einer Bundesförderung zu erwirken.
Ein Urteil dazu könnte auch für zukünftige Fälle als Beispiel dienen. Das Ministerium jedoch
stellt als Reaktion auch noch die Klagebefugnis der Initiative in Frage. Damit wären die Studie-
renden nicht berechtigt, überhaupt vor Gericht zu ziehen.
Valent erklärt:
„Mich trifft diese Situation doppelt. Aus rechtspolitischer Sicht halte ich es für absolut verwerf-
lich, dass die Studierenden nun darum bangen müssen, ob sie überhaupt rechtlich Gehör finden.
Und weil ich selbst lange ehrenamtlich in der Studierendenvertretung tätig war, kenne ich auch
diese Sicht und weiß, wie viele Steine die Studierenden hier in Bayern in den Weg gelegt bekom-
men. Sollte sich herausstellen, dass die Studierenden nicht klageberechtigt sind, erwarte ich,
dass zumindest die Unileitung, die sich ja sonst auch aktiv für die Demokratieförderung für Stu-
dierende einsetzt, den Studierenden in diesem Verfahren den Rücken stärkt und Rechtsklarheit
schafft – wenn es sein muss vor Gericht.“
Abschließend fordert Valent: „Unsere Gerichte dienen dazu, jeder Person und rechtsförmiger Or-
ganisation das Erstreiten des eigenen Rechts zu ermöglichen. Durch die bayerische Regelung, die
an vielen Stellen verhindert, dass Studierende als eigenständiges Organ agieren dürfen, wird ge-
nau diese Streitmöglichkeit genommen. Hier wird ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats mit Fü-
ßen getreten. Es darf nicht sein, dass die Betroffenen keine Möglichkeit haben, selbst gegen das
juristisch vorliegende Unrecht vorzugehen!“

